FAQ

Allgemeines

Persönliche Daten

Datenschutz ist uns sehr wichtig. Deswegen nutzen wir moderne IT-Infrastruktur, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten. Ihre im Rahmen der Anmeldung und des Vertragsabschlusses übermittelten persönlichen Daten werden stets verschlüsselt und in einem Rechenzentrum in Deutschland gespeichert.

Nachdem Sie sich eingeloggt haben, können Sie in Ihrem Profil Ihre Anmeldedaten unter „Zugangsdaten ändern“ jederzeit anpassen.

Sehr gerne können Sie Ihre persönlichen Daten jederzeit bei FineVest löschen lassen. Schreiben Sie und dafür sehr gerne eine E-Mail an datenschutz@finevest.de und wir kümmern uns darum, dass Ihre Daten schnellstmöglich gelöscht werden.

Sicherheit & Datenschutz

Wir sind als Finanzdienstleistungsinstitut nicht befugt, uns Besitz oder Eigentum an Vermögenswerten des Kunden zu verschaffen. Die Vermögenswerte des Kunden werden von unserer Partnerbank verwahrt. Im Falle einer Insolvenz der FINEVEST GmbH fällt das im Depot enthaltene Kundenvermögen also nicht in die Insolvenzmasse der FINEVEST GmbH.

Sie können Ihr Passwort jederzeit in Ihrem Profil ändern. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses außerdem mit Hilfe Ihrer angegebenen E-Mail Adresse zurücksetzten.

Sie haben selbstverständlich immer volle Einsicht in Ihr Portfolio. Deswegen stellen wir Ihnen jederzeit jegliche Berichte unserer Partnerbank in Ihrem Portfoilio zur Verfügungn und informieren Sie bei relevanten Updates.

Zusätzlich steht Ihnen unser Kundenservice unter +49 69 1532286 – 80 und via service@finevest.de gerne persönlich zur Verfügung.

Investition

Eröffnungsprozess

Der deutsche Gesetzgeber hat das Geldwäscherecht angepasst und die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie ist nun ab dem 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschriften sind wir dazu verpflichtet, eine Identifizierung Ihrer Person einzuholen.

Es gibt einen Mindestanlagebetrag von 20.000 EUR. Dieser kann jedoch per Capital Call über mehrere Tranchen eigezahlt werden, muss jedoch beim Abschluss fest zugesagt werden.

Bei einigen Änderungen in Ihrem Profil ist diese eine zwei Faktor Authentifizierung notwendig, um sicher zu stellen, dass auch wirklich Sie diese Änderungen veranlassen und nicht eine andere Person in Ihrem Namen handelt.

Alternative Investmentfonds (AIFs)

Auf finevest.de können Sie sich online über die verfügbaren AIFs informieren. Sie erhalten kostenlos sämtliche Informationsunterlagen, darunter auch das Verkaufsprospekt. Bitte beachten Sie, dass eine ausführliche und vollständige Darstellung des Produktangebots und der damit verbundenen Chancen und Risiken ausschließlich dem jeweiligen Verkaufsprospekt, den darin abgedruckten Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag sowie den wesentlichen Anlegerinformationen zu entnehmen ist.

Sobald Sie sich für ein Produkt entschieden haben, können Sie nach einem erfolgreichen Authentifizierungsverfahren den Investitionsprozess starten. Sollten Sie diesen schon erledigt haben, können Sie direkt den Investitionsprozess starten.

Im letzten Schritt erhalten Sie die Bankdaten für die Investition Ihres Anlagebetrags sowie Ihren Zugang zu der Identifikation per POSTIDENT. Die Identifikation ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben (insbesondere den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz) notwendig, damit Ihr Investment berücksichtigt werden kann.

Zumeist ab dem Folgemonat nach Annahme und Einzahlung Ihres Investments. Genaueres ergibt sich aus den jeweiligen Anlagebedingungen sowie dem Gesellschaftsvertrag.

Die Investitionsentscheidungen werden ausschließlich von dem Fondsmanager des jeweiligen Fonds getroffen. Hier achten wir darauf, dass dieser schon langjährige Erfahrung vorweisen kann und sich selber stark mit dem Fond identifiziert.

Das KAGB lässt keine Nachschusspflichten zu, d.h. die Gesellschaft kann solche nicht verlangen. Das gegenüber Dritten bestehende Haftungsrisiko ist auf die Haftsumme / das Haftkapital, welches im Handelsregister eingetragen ist, reduziert. Das Haftkapital liegt nahezu ausschließlich unterhalb der Investitionssumme und begrenzt auch im Falle eines Insolvenzfalls den potentiellen rückforderbaren Betrag auf die eingetragene Haftsumme. Die konkrete Haftsumme ist jeweils dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen.